Expertenwissen: Guter Rat ist nicht teuer

Mündige Bürger sollten selbst entscheiden


„Wir müssen also das ideologische Prinzip des freien Marktes auf jeden Fall durch ein anderes ersetzen: durch das Prinzip, die Freiheit nur dort zu beschränken, wo es aus dringenden Gründen notwendig ist. Und das heißt, dass die Ansichten in vielen Fällen nicht übereinstimmen werden, wo die Grenze des Notwendigen zu ziehen ist“.
– Karl Popper –

“Es genügt nicht, das Gute zu wollen, man muss auch das Richtige tun“.
Johann Wolfgang von Goethe –

Beispiel Bananenmarktordnung der EU

Zum Titelthema „Wir organisieren uns in den Wahnsinn“ verweist FOCUS online auf die Bananenmarktordnung der EU von 1993, zu der seither mehr als ein halbes Dutzend zusätzlicher Verordnungen erlassen wurden. Die EU-Banane muss danach mindestens 14 cm lang und 2,7 cm dick sein, darf keine Beschädigungen aufweisen und noch nicht gereift sein, sodass sie noch transportiert und nachgereift werden kann. Die EU unterscheidet nach Herkunft in zollfreie Gemeinschaftsbananen, traditionelle AKP-Bananen, nicht traditionelle AKP-Bananen und Bananen aus Drittländern, für die der volle Einfuhrzoll gilt. Falls es darum gegangen sein sollte, die Anbieter von Gemeinschaftsbananen zu schützen: Marktführer ist Chicita, keine Gemeinschaftsbanane. Als Motiv für die Regulierungswut lässt sich daher unschwer ausmachen:

Die Bürokraten trauen dem (unmündigen) Bürger den Kauf einer Banane in eigener Verantwortung nicht zu.

Die Berliner Technokraten sind ähnlich fürsorglich. Wem man den Kauf einer Banane nicht zutraut, dem muss man beim Bau oder Kauf eines Hauses erst recht die wichtigsten Entscheidungen aus der Hand nehmen. Mancher Bebauungsplan reglementiert die Bebauung derartig stark, dass die Häuser am Ende dastehen wie ein Aufmarsch uniformierter Zinnsoldaten.

Damit jedoch nicht genug. Länderübergreifende Verordnungen, allen voran die Energieeinsparverordnung, greifen in Bereiche ein, die eigentlich nur die Bauherren etwas angehen; angeblich zum Wohl des Einzelnen wie der Gemeinschaft. Dem Bauwilligen wird so eine Vielzahl von Entscheidungen aus der Hand genommen. Diese Entmündigung durch Bürokraten, die am grünen Tisch über unsere Köpfe hinweg entscheiden, ist eigentlich nicht hinnehmbar. In kaum einem anderen Land der Welt würden die Bürger sich so etwas gefallen lassen.

Alles der Umwelt zuliebe?

Um Bürgerprotest im Keim zu ersticken dient als Generalabsolution die Behauptung, es geschehe „der Umwelt zuliebe“, schon traut sich keiner mehr, dagegen aufzumucken. Dieses „der Umwelt zuliebe“ ist einer der erfolgreichsten Marketing-Slogans überhaupt und passt eigentlich fast immer.

Der Umwelt zuliebe können problemlos die unterschiedlichsten Steuern erhöht oder neu eingeführt werden, lässt sich eine verfehlte Energiepolitik mit Strompreisen von 0,30 € pro Kilowattstunde rechtfertigen, lassen sich Windmühlen in die Landschaft setzen, die sich wahrscheinlich die nächsten 100 Jahre, sicher aber nicht während ihrer Lebensdauer amortisieren werden.

Vor allem lässt sich die zunehmende Entmündigung des Bürgers damit rechtfertigen. Richtig ärgerlich wird es für den Einzelnen, wenn ihm Maßnahmen aufgezwungen werden, bei denen der beabsichtigte Zweck umstritten ist. Gerade hier ist marktwirtschaftliches und selbstbestimmtes Verhalten wünschenswert, nicht nur um die Freiheit des Einzelnen zu schützen, sondern um durch die Entscheidung von Marktteilnehmern die Eignung von Technologien zu evaluieren.

Wer soll das bezahlen?

Die derzeit billigste Heizung, sowohl was die Anschaffung wie auch die Betriebskosten angeht, ist eine Gasbrennwertheizung. Dank EEG-Umlage bzw. der großzügigen Förderung von Solaranlagen zu einer Zeit, als die Technik noch in den Kinderschuhen steckte, wird sich daran auf absehbare Zeit nichts ändern, im Gegenteil: Es lässt sich fast auf den Tag genau vorhersagen, wann der Strompreis bei 0,50 € pro Kilowattstunde stehen wird, also dem Zehnfachen des momentanen Gaspreises. Dennoch werden Bauherren gezwungen oder müssen Nachteile in Kauf nehmen, wenn sie nicht die in den Verordnungen präferierten Systeme einbauen.

Das war übrigens nicht immer so. Als Wärmepumpenstrom noch 8 Cent pro Kilowattstunde kostete, wurde den Wärmepumpenheizungen willkürlich eine Anlagenaufwandszahl „verordnet“, die diese Heizungen benachteiligten. Nachdem sich die Verhältnisse ins Gegenteil verkehrt haben, ist der Bauherr wiederum der Dumme: Jahrelang wurden Hausbesitzer mit falschen Versprechungen und Musterrechnungen, aber auch mit Subventionen dazu verleitet, thermische Solaranlagen auf ihren Dächer zu installieren. Nachdem sich langsam herumgesprochen hat, dass diese Anlagen unrentabel sind, werden Bauwillige mit einem Einbauzwang bestraft, wenn sie sich für ein Heizsystem entscheiden, das sowohl hinsichtlich der Anschaffungskosten, als auch der Betriebskosten das momentan günstigste ist.

Sie werden auf dieser Webseite auf viele Beispiele dieser Art stoßen. Nicht immer geht es dabei um „Umweltschutz“. Wenn Sie zum Beispiel einen selten genutzten Kellerraum falsch titulieren, können Sie sich sowohl Ärger mit den Behörden einhandeln, als auch saftige Zusatzkosten.

Auch beim Umweltschutz lässt sich jeder Euro nur einmal ausgeben

An der Erkenntnis, dass fossile Energieträger endlich sind, führt kein Weg vorbei; ebenso nicht an der logischen Schlussfolgerung, dass ein Umstieg auf erneuerbare Energien ohne Alternative ist. Wenn das Ziel richtig ist, bedeutet das noch längst nicht, dass jeder eingeschlagene Weg richtig ist. Irrwege führen gar nicht zum Ziel und Umwege kosten Zeit und Geld. Beides sind knappe Güter. Weder verlorene Zeit, noch sinnlos verplempertes Geld lassen sich wieder zurückholen. Die Solaranlagen der ersten Generation werden in der Branche mittlerweile als „Schrott von gestern“ betrachtet. Der Nutzwert von Anlagen, die einmal 100.000 € gekostet haben, liegt in Relation zu Neuanlagen aktuell bei gerade einmal 2.000 € – Tendenz fallend. Diese Anlagen kosten den Steuerzahler wegen der auf 20 Jahre festgeschriebenen Förderung mehr als 100 Milliarden €.

Was steht diesem Betrag an Nutzen gegenüber? Etwa ein nennenswerter Betrag für die damit erzeugte Energie? Fehlanzeige! Er ist zum einen unbedeutend, zum anderen im o. g. Betrag bereits enthalten. Was dann? Mit diesem aberwitzigen Betrag konnten wir uns von fossilen Energieträgern unabhängig machen, indem wir ein Prozent des Strombedarfs solar erzeugen. Ein ganzes Prozent! Was hätte mit dieser Riesensumme nicht alles bewirkt werden können, auch und gerade für die Energiewende? Einer „unabhängigen Studie“ zufolge, könnte mit dem Förderbetrag von 100 Milliarden € ein Einfamilienhaus 10 Jahre lang beheizt werden – bei Verwendung von 500 €-Scheinen.

Alles Geld der Welt würde nicht ausreichen, um so eine Energiewende zu erreichen.

Bauherren von Neubauvorhaben wird in dieser Hinsicht einiges zugemutet. Es gibt jedoch Möglichkeiten, sich zu wehren und Beispiele gibt es durchaus.

Wer nichts weiß muss alles glauben

Ohne fundiertes Wissen geht jedoch gar nichts. Wenn Ihnen selber nicht klar ist, ob eine bestimmte Verordnung nicht vielleicht doch sinnvoll ist oder „Big Brother“ vielleicht doch recht hat, macht es keinen Sinn, etwa den Klageweg zu beschreiten. Die meisten Bauherrn haben ohnehin wenig Ambitionen, um des Kaisers Bart zu streiten. Sie wollen so schnell wie möglich ins neue Haus einziehen. Alles, was das verzögern könnte, ist verständlicherweise nicht angesagt.

Wir halten daher für Sie ein paar Königswege bereit, die Ihnen Ärger und Scherereien ersparen und nebenbei auch einiges an vermeidbaren Kosten. Wir liefern Ihnen das Rüstzeug, aber wie gesagt: Entscheiden müssen Sie selbst.

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