Der Grundbuchauszug
Ein aktueller Grundbuchauszug gehört zu den wichtigsten Unterlagen, die ein potentieller Immobilienverkäufer parat haben sollte. Er kann bequem online bei den zuständigen Vermessungsämtern oder diversen Dienstleistern angefordert werden, zum Beispiel:
Was ist ein Grundbuchauszug?
Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).
Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?
Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.
Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?
- Der Eigentümer oder Miteigentümer des Grundstückes.
- Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben ein Wegerecht).
- Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
- Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten vorweisen (siehe 1-3)
Worin besteht ein berechtigtes Interesse?
Kein berechtigtes Interesse haben z.B. Mieter oder Nachbarn, oder wer sich nur allgemein für einen Kauf der Immobilie interessiert.
Wenn Sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es Grundbuchämter gibt, die hier anderer Ansicht sind).