Der ideale Baukörper
+++ abhängig von Bebauungsplan oder umliegender Bebauung +++ Restriktionen: Bauweise, Höhenentwicklung, Kniestock, Dachneigung +++ bei kleinem Grundstück meist maximal mögliche Außenabmessungen +++ der Baukörper beeinflusst die Bau- und Unterhaltskosten +++ ist ein wesentliches gestalterisches Merkmal +++
Der Baukörper stellt die Außenhülle des Gebäudes, bestehend aus Dach und Fassade, dar. Er wird grundsätzlich von folgenden vier Faktoren bestimmt:
- Höhenentwicklung
- Außenabmessungen
- Dachform
- Dachneigung
Wenn für das Grundstück ein Bebauungsplan existiert, muss sich der Baukörper nach den dortigen Festlegungen richten. Für Familienhäuser sind hier nach der Bauweise grundsätzlich zu unterscheiden:
E + D (Erdgeschoss + Dachgeschoss)
E + I (Erdgeschoss + Obergeschoss)
E + I + D (Erdgeschoss + Obergeschoss + Dachgeschoss)
Die Bauweise bestimmt die mögliche Höhenentwicklung des Gebäudes. Bei Häusern in Bauweise E + D ist entscheidend, wieviel Kniestock und Dachneigung realisiert werden dürfen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten in Bebauungsplänen, die Höhenentwicklung zu beschränken. Statt dem Kniestock wird nicht selten die maximale Wandhöhe, gelegentlich auch die Firsthöhe festgelegt.
Bei Bauweise E + I liegt ein volles Geschoss (mit geraden Wänden) über dem Erdgeschoss. Im Gegensatz zur Bauweise E + D unterliegt hier die Grundrissgestaltung im oberen Geschoss keinerlei Einschränkungen durch Dachschrägen. Bei Bauweise E + 1 + D ist zusätzlich zum Obergeschoss noch ein Dachgeschoss möglich.
Wenn es keinen Bebauungsplan gibt, ist die umliegende Bebauung maßgeblich. Ausnahmen sind möglich, liegen aber im Ermessen der Genehmigungsbehörde, bzw. des jeweiligen Sachbearbeiters. Die Handhabung ist sehr unterschiedlich. Man sieht allerdings zunehmend moderne Flachdach-Architektur in Wohngegenden, die früher von Siedlerhäuschen bzw. landestypischen Bauformen bestimmt wurden.
Es ist wichtig, sich zunächst über die mögliche Höhenentwicklung im klaren zu sein, da sie entscheidende Auswirkungen auf die Grundrissarchitektur hat. Bei geraden Wänden ist die Grundrissgestaltung, z.B. im Obergeschoss, einfacher als bei schrägen Wänden, bei denen planerisch mehr Erfahrung und Fachwissen erforderlich sind. Auch für die Proportionen von Erdgeschoss zum darüber liegenden Geschoss ist die Höhenentwicklung entscheidend. Ein Grundriss im Dachgeschoss erfordert mehr Grundfläche, wodurch das Erdgeschoss tendenziell größer ausfällt.
Je kleiner der Bauplatz und je höher der Grundstückswert, desto mehr werden die Restriktionen des Grundstücks die Größe des Baukörpers bestimmen. Man wird also versuchen, das maximal mögliche Bauquartier auszunutzen. Sollte dieses z.B. bei 8 m × 10 m liegen, wird man einen Grundriss genau innerhalb dieser Außenabmessungen realisieren, und damit nicht viel falsch machen können. Je größer das Grundstück ist, desto mehr Möglichkeiten bieten sich. Was die Größe des Baukörpers angeht hat man nun nun die Qual der Wahl.
Es ist weder notwendig noch sinnvoll, sich von Anfang an auf genaue Außenabmessungen festzulegen. Man verschenkt dann eventuell Optimierungsmöglichkeiten, nicht nur was den Grundriss, sondern auch was die Kosten angeht.
Die meisten Bauherren wissen, wieviel Wohnfläche sie gerne hätten, haben jedoch keine Vorstellung, welche Außenabmessungen des Baukörpers dafür erforderlich sind. Mit ein wenig Know-how lässt sich das jedoch ziemlich genau bestimmen. Gehen Sie davon aus, dass bei Vollgeschossen ca. 80 % der Außenabmessungen am Ende als Wohnfläche herauskommen. Beim Dachgeschoss gilt: je flacher die Dachneigung und je weniger Kniestock, desto weniger Wohnfläche. Davon abhängig reduziert sie sich bei gleicher Grundfläche um ca. 10 % bis 25 % gegenüber dem Erdgeschoss.
Die Bestimmung des idealen Baukörpers hat energetische, optische, grundrisstechnische und Kosten-Gesichtspunkte. Einfache Baukörper mit klarer Geometrie sind günstiger in der Herstellung und im Unterhalt. Für den Energiebedarf spielt das A/V-Verhältnis, das Verhältnis von Außenfläche (A) zu Volumen (V) eine Rolle; je weniger zerklüftet eine Fassade ist, desto besser. Der Idealfall ist natürlich, wenn alle Kriterien erfüllt sind. Das ist nicht unmöglich, erfordert aber einen Planer, der sein Handwerk versteht.
Ein Fachmann ist auch erforderlich, wenn Bebauungslinien und Abstandsflächen eingehalten werden müssen, bzw. Grundflächen- und/oder Geschossflächenzahl die Gebäudeabmessungen beschränken. Das gilt auch für die Wahl von Dachform und Dachneigung. Grundsätzlich ist man auch hier an den Bebauungsplan oder die umliegende Bebauung gebunden. Der erfahrene Planer, insbesondere wenn er häufiger mit der Genehmigungsbehörde zusammenarbeitet, kann Ihnen in der Regel sagen, ob eine Chance besteht davon abzuweichen. Manchmal genügt zur Abklärung der Möglichkeiten eine Vorsprache bei der Behörde. Wer ganz sicher gehen will, sollte jedoch eine Bauvoranfrage einreichen.
Für eine abschließende Betrachtung und die Anordnung des Baukörpers auf dem Grundstück muss noch die geplante Garagenlösung mit einbezogen werden. Sollen Stellplätze oder Garagen, vielleicht eine Kombination aus beidem realisiert werden? Steht die Garage separat? Soll sie an das Haus angebaut oder in den Baukörper integriert werden? Wenn diese Punkte geklärt sind, verbleibt für ein Grundstück in normaler Größe in der Regel nur eine ideale Anordnung.
Erst in diesem Stadium macht es Sinn, sich der eigentlichen Grundrissgestaltung zu widmen.
Expertentipps: 1. Engen Sie den Planer nicht ohne Not ein, indem Sie ihm, ohne genau zu wissen was Sie wollen, feste Gebäudeabmessungen vorgeben. Ihr Geldbeutel und die Qualität des Ergebnisses wird es Ihnen danken. 2. Vorsprünge und Rücksprünge lockern zwar das Bild der Fassade auf, sind aber energetisch nicht ideal. Mit Farbe lassen sich ähnliche, manchmal sogar bessere Effekte erreichen. 3. Die Vorbereitung eines späteren Dachgeschossausbaus hat Auswirkungen auf die Treppensituation, die Grundrissarchitektur, die Dachneigung und letztlich die Baukosten. Überprüfen Sie, ob ein späterer Ausbau tatsächlich geplant und nötig ist. Wenn nicht, kann der Baukörper auf die minimal notwendige Dachneigung reduziert werden.
Was bei Laien immer wieder für Verwirrung sorgt ist der Umstand, dass baurechtlich ein Vollgeschoss auch im Dachgeschoss liegen kann. Die Definition findet sich in der jeweiligen Landesbauordnung. Sie entspricht nicht dem umgangssprachlichen Verständnis.
- Beispiel: Bayerische Bauordnung (BayBO 1998), Art. 2 (5):
Vollgeschosse sind Geschosse, die vollständig über der natürlichen oder festgelegten Geländeoberfläche liegen und über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Als Vollgeschosse gelten Kellergeschosse, deren Deckenunterkante im Mittel mindestens 1,20 m höher liegt als die natürliche oder festgelegte Geländeoberfläche.
Hinweis: In der aktuellen Bayerischen Bauordnung (BayBO in der Fassung von 2007; inzwischen mehrfach geändert) ist der Begriff Vollgeschoss zwar entfallen, die bisherige Definition gilt jedoch weiter (Art. 83 Abs. 7 BayBO 2007).