Der Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek
Der Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld in der Praxis
In der Praxis der Immobilienfinanzierung hat die Hypothek praktisch keinerlei Bedeutung mehr. Auch wenn nach wie vor von Hypothekendarlehen gesprochen wird, die Besicherung erfolgt in der Regel über Grundschulden. Beides sind Grundpfandrechte mit denen das Eigentum an dem Grundstück gegen Gewährung eines Darlehens „verpfändet“ wird. Hypotheken sind teurer und umständlicher in der Handhabung. Beiden Grundpfandrechten ist gemeinsam, dass sie ins Grundbuch eingetragen werden. Für die Unterscheidung dient als Merksatz: „Im Gegensatz zur Hypothek ist die Grundschuld ohne Schuldgrund.“
Ein kurzer Vergleich:
Hypothek
- gilt nur für eine ganz bestimmte Forderung
- besteht nur solange die Forderung noch nicht voll gezielt ist
- es besteht eine persönliche Haftung des Kreditnehmers
- mit Tilgung der Forderung wird die Hypothek zur Eigentümerhypothek
Grundschuld
- ist an keine bestimmte Forderung gebunden
- bleibt bestehen, auch wenn das Darlehen getilgt ist
- es besteht eine dingliche Haftung (nur das Grundstück nicht der Kreditnehmer haftet)
- das Grundstück kann für beliebige Forderungen als Pfand denen
- eine „Zweckbestimmungserklärungen“ definiert die Verwendung
Im Anschluss an einen notariellen Kaufvertrag erfolgt in der Regel eine „Grundschuldbestellung“, der „Auftrag“ an das Grundbuchamt, das Grundpfandrecht im Grundbuch einzutragen. Die Eintragung erfolgt üblicherweise an erster Rangstelle, spätere Eintragungen sind nachrangig. Für den Fall einer Verwertung bedeutet das, dass Gläubiger in der im Grundbuch eingetragenen Reihenfolge befriedigt werden. Sollte der Erlös nicht ausreichen, gehen nachrangige Gläubiger leer aus.
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