Gewährleistung
an die fehlende Gewährleistung wird oft nicht gedacht +++ mögliche Konsequenzen auch für Vor-und Nebengewerke +++ Haftung für Folgegewerke +++ warum Billigprodukte meist keine gute Wahl sind +++
Von den meisten Bauherren wird meist übersehen oder ausgeblendet, dass bei Eigenleistungen die Gewährleistung entfällt. Welche Konsequenzen das hat oder haben kann wird noch seltener überschaut. Gerade wenn teures Material verarbeitet wird und ein Mangel auftritt, wird zunächst die Vermutung nahe liegen, dass ein Verarbeitungsfehler des fachlich nicht versierten Bauherrn die Ursache war. Das Gegenteil wird nicht leicht zu beweisen sein, zumindest wird eine Streiterei mit ungewissem Ausgang nicht selten die Folge sein. Wenn Material und Arbeitsleistung aus einer Hand kommen, kann Ihnen das völlig egal sein.
Wenn Sie Eigenleistungen ausführen, auf die andere Leistungen aufbauen, wird es noch kritischer. Sie haften nicht nur für die Mängel an der eigenen Leistung, sondern auch für eventuelle Mehrkosten und Terminverzögerungen bei den nachfolgenden Gewerken.
Verwenden Sie keine Billigprodukte aus dem Baumarkt, die weder Sie noch der dortige Fachberater näher kennen. Der Brunnenschaum eines marktführenden Anbieters mag das dreifache kosten, dennoch weiß ein Fachmann genau, wofür er dieses Geld ausgibt.
Wenn Sie die Fugen von Fertigteildecken selber verspachteln, mag die Verlockung groß sein, zu einem günstigen Produkt zugreifen. Das werden Sie spätestens dann bereuen, wenn Ihnen Spachtelbestandteile in den Frühstückskaffee bröseln. Bei einer hochwertigen Farbe kann ein Deckanstrich genügen. Beim Billigprodukt vom Discounter kann es passieren, dass Sie für das gleiche Ergebnis viermal zu Pinsel oder Rolle greifen müssen.
In diesem Fall wäre das noch das kleinere Übel. Schlimmer wird es, wenn durch mangelhafte Eigenleistungen auch noch die Gewährleistung bei Folgegewerken entfällt oder die erforderlichen zusätzlichen Leistungen zu Ihren Lasten gehen. Wenn es ganz dick kommt haben sie nicht nur für Ihr eigenes Gewerk keine Gewährleistung, sondern auch nicht für das Folgegewerk. Unterschätzen Sie auch nicht so vermeintlich banale Leistungen wie die Malerarbeiten. Auch hierbei lässt sich einiges bei den Vor- oder Nebengewerken anrichten, was zu einem Verlust der Gewährleistung führt.