Vertragliche Grundlagen
Die typischen vertraglichen Grundlagen beim schlüsselfertigen Bauen sind:
- Hauptvertrag (Bau- ,Werkvertrag oder ähnlich genannt)
- Baubeschreibung
- Vertragspläne (als Entwurfs- oder Eingabepläne)
- Eventuell: zusätzliche oder ergänzende Vereinbarungen
Bei Architektenbauweise:
- Architektenvertrag
- Ausschreibung
- Werkvertrag
- Einzelverträge mit den Ausführenden
- eventuell bzw. später: Nachträge
Bei Architektenbauweise können schon einmal bis zu 30 Einzelverträge zusammenkommen. Hier zeigt sich bereits ein Vorteil des schlüsselfertigen Bauens: für den eigentlichen Bau- oder Werkvertrag gibt es nur einen Partner. Das hat durchaus Vorteile. Es gibt aber auch Nachteile.
Wenn Sie mit einem Architekten bauen, ist es eine seiner Hauptaufgaben, sach- und fachgerechte Verträge mit den ausführenden Firmen und sonstigen Baubeteiligten vorzubereiten. Vertragspartner und Auftraggeber sind Sie als Bauherr.
Wenn Sie schlüsselfertig bauen, fehlt Ihnen zunächst einmal ein Partner, der Sie in vertraglicher Hinsicht berät. Gerade hier ist es aber besonders wichtig, auf die vertraglichen Details zu achten.
Die Ausführungen in dieser Kategorie (vertragliche Festlegungen – darauf kommt es an) sind vorrangig für das schlüsselfertige Bauen gedacht. Für den Kauf vom Bauträger gelten sie gleichermaßen. Hier gibt es aber eine Besonderheit: Ein Vertrag, der die Übertragung eines Grundstücks zum Inhalt hat, muss generell notariell beurkundet werden. Wird kein Grundstück übertragen, wie beim Generalübernehmervertrag (Bau auf fremdem Grundstück), genügt ein privatschriftlicher Vertrag. Sofern nicht gegen das Gesetz zur Regelung der allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die guten Sitten verstoßen wird, gilt hier Vertragsfreiheit. Alles was hier vereinbart und individuell ausgehandelt wurde ist auch einzuhalten.
Wenn Sie gewohnt sind im Internet oder bei Amazon einzukaufen: Bei Hausbauverträgen gibt es kein Umtausch- und kein vertragliches Rücktrittsrecht. Sie können Ihren Bauvertrag zwar jederzeit kündigen, auch vor Baubeginn. Ihr Vertragspartner hat dann aber Anspruch auf den Vertragspreis abzüglich ersparter Aufwendungen. In der Regel wird das eine sehr teure Angelegenheit und kann bis in sechsstellige Summen gehen. Sie sollten sich also vorher gut überlegen was sie tun.