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- Der Bauherr hat konkrete Bauabsichten, die in absehbarer Zeit realisiert werden sollen.
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Kostenfreie lizenzierte Benutzung
Es ist ausdrücklich nicht gestattet, solche Planunterlagen zu vervielfältigen, an Dritte weiterzugeben oder in sonstiger Weise daraus Nutzen zu ziehen. Einer Vervielfältigung gleich kommt die Anfertigung eigener Zeichnungen auf Grundlage fremden geistigen Eigentums.
Eine lizenzierte Nutzung ist generell kostenfrei, solange sie im Rahmen dieser Bestimmungen stattfindet. Andernfalls ist der Urheber berechtigt, eine Lizenzgebühr orientiert an § 13 HOAI, Zone III bei einfacheren Planungen, Zone IV bei aufwendigeren Planungen, Mittelwert, in Rechnung zu stellen.
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